Vollstationäre Pflege in Niedersachsen
16.03.2009
Ein Zwischenruf im
Frühjahr 2009
Die Personalausstattung und damit die Refinanzierung der Personalkosten in der stationären Pflege insbesondere in Niedersachsen muss sich zukünftig durch die Fachgutachten zum Pflegebedarf "binden" lassen. Die derzeitige Situation, dass die gutachterlichen Stellungnahmen z. B. des MDK keinerlei Bedeutung bei der Personalbemessung und somit bei der Ermittlung der Entgelte haben, bedarf der Beendigung, spätestens, wenn nach neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff begutachtet wird.....
Lesen Sie hier (pdf-Download) das gesamte Referat von Dr. Harald Groth.