AWO: Mindestlohn in der Pflege - wichtige Maßnahme gegen Lohndumping und Fachkräftemangel!

02.06.2010
"Die AWO begrüßt es, dass Wirtschaftsminister Rainer Brüderle sich bewegt hat und nicht mehr auf einer kürzeren Laufzeit des Pflege-Mindestlohns besteht, immerhin haben die komplizierten Verhandlungen für dieses wichtige Signal lange genug gedauert", kommentiert Dr. Harald Groth, Vorsitzender des AWO Bezirksverbandes Weser-Ems, den jüngst von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verkündeten Kompromiss. Demnach gilt die Regelung zunächst bis Ende 2014, statt der von Brüderle geforderten Befristung bis 2011. Der Vorschlag der Pflege-Kommission, die den Mindestlohn verhandelt hat, sah eine Laufzeit bis 2015 vor. Gerade die privaten Pflege-Anbieter hatten in den Verhandlungen auf eine lange Laufzeit gedrängt, erläuterte der Vorsitzende der Verhandlungskommission, Rainer Brückers, in einem Brief an den FDP-Minister.

"Wir begrüßen den jetzt gefundenen Kompromiss, allerdings ist es bedauerlich, dass durch die Verzögerung in Frage gestellt ist, ob der Mindestlohn wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann", stellt die AWO  fest, die die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte federführend auf den Weg gebracht hat. "Es geht darum, Dumping-Löhne zu verhindern und damit auch Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Anbieter wie die AWO", betont Dr. Groth.

Für AWO Mitarbeiter hat die Regelung keine Auswirkungen, da die Tariflöhne deutlich über dem Mindestlohn für Pflegehilfskräfte liegen. "Dennoch ist die Regelung eine enorm wichtige Maßnahme, damit die Lohnspirale in der Pflege nicht noch weiter nach unten gedrückt werden kann und sich der abzusehende Fachkräftemangel noch verschlimmert", unterstreicht der AWO Bezirksvorsitzende.

Die Pflegekommission, in der Gewerkschafter, Vertreter von Arbeitgebern privater und kirchlicher Einrichtungen und Freier Träger sitzen, hatte sich im März einstimmig auf Mindestlöhne für die mehr als 800 000 Beschäftigten in der Pflegebranche verständigt. Danach soll ab Juli im Westen eine Untergrenze von 8,50 Euro pro Stunde gelten und im Osten von 7,50 Euro, die Anfang 2012 und Mitte 2013 um jeweils 25 Cent steigen und dann bis Ende 2015 bei neun bzw. acht Euro in der Stunde stabil bleiben sollen.


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