„Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"

30.08.2010

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieses Merkblatt richtet sich speziell an Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder. Der Ratgeber geht unter anderem auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abzweigung von Kindergeld bei Grundsicherungsbezug ein. Erklärt wird auch, warum Grundsicherungsberechtigten in der Regel vom Abschluss einer Riester-Rente abzuraten ist. Anhand konkreter Beispiele wird erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und welche Beträge Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen abziehen dürfen.

Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm (www.bvkm.de ; Rubrik „Recht und Politik“). Der Bundesverband hat darüber hinaus Argumentationshilfen entwickelt, z.B. wenn Kindergeld oder Ausbildungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet oder Unterkunftskosten nicht anerkannt werden.

Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ zur Verfügung. Es kann auch gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten und mit 55 Cent frankierten DIN-Lang-Rückumschlages bestellt werden beim:

bvkm, Stichwort „Grundsicherungsmerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. Für die Bestellung per Mail an verlag@bvkm.de wird eine Gebühr von 3,- Euro (incl. Porto) erhoben.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. www.bvkm.de

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